[Bild: Schubert/SZ]
 

Leitbild - Coswiger FV e.V.

Unser Fußballverein - der Coswiger FV. e.V. - ist eine Begegnungsstätte sowohl für ambitionierte Sportler, die im Rahmen ihrer Freizeit mit Ehrgeiz ihren sportlichen Zielen nacheifern, als auch ein Treffpunkt für alle Generationen, denen Fußball in unserer Stadt am Herzen liegt.

Als wichtigen Punkt sehen wir die Betreuung und Ausbildung der Jüngsten als Beitrag für unserer Gesellschaft. Damit in Verbindung steht die weitere Entwicklung unseres Vereines in der Breite und Qualität seiner Möglichkeiten. Wer uns hierbei unterstützen möchte, laden wir herzlich zu uns ein.
 
Vorstand   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vorsitzender

Sven Hampel Coswig
Tel. 03523 702136
1. stellv. Vorsitzende Mario Pötzsch
Tel. 03523 72998 (Verein)
2. stellv. Vorsitzende Torsten Wobst
Tel. 03523 72998 (Verein)
Schatzmeister Jan Derfert Tel. 03523 72998 (Verein)
Mitglied des Vorstandes Gunnar Pinkau  
Mitglied des Vorstandes Mathias Riedel  

 

Gebührenordnung

des Coswiger FV e.V. (gültig ab. 01.07.2020)

1. Aufnahmegebühr beim Eintritt in den Verein

Einheitlich 20 EUR für alle Altersklassen

2. Beiträge in EUR (pro Monat / Halbjahr / Jahr) 
Erwachsene 15,00 / 90,00 / 180,00
A-F-Jugend 10,00 / 60,00 / 120,00
          2. Kind 7,50 / 45,00 / 90,00
          3. Kind 5,00 / 30,00 / 60,00
          4. Kind kostenfrei
G-Jugend 3,00 / 18,00 / 36,00
Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Passive Mitglieder 9,00 / 54,00 / 108,00


Änderung der Beitragshöhe bei Wechsel von A-Jugend zum Herrenbereich ist jeweils der 01.07. des Jahres.

Bei Wechsel zu Rentner, Vorruhestand, Arbeitslosigkeit, passivem Mitglied tritt Änderung zum nächsten 01.01 bzw. 01.07. ein. Das Mitglied hat Anzeigepflicht.

3. Kunstrasenumlage

Jedes Neumitglied zahlt vier Jahre lang 25,-€ pro Kalenderjahr als Kunstrasenumlage.

4. Arbeitsstunden 

Jedes Mitglied (außer Kinder) leistet pro Kalenderjahr zwei Arbeitsstunden. Hierfür gibt es seitens des Vereines zwei offizielle Termine, die mindestens 14 Tage im Voraus bekannt gegeben werden. Pro nicht geleisteter Arbeitsstunde werden 10,-€ fällig.

Der Betrag wird bei der Beitragszahlung mit abgebucht und nach den geleisteten Arbeitsstunden an die Mitglieder bar ausgezahlt.

 

Satzung

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